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Mitgliedschaften

Ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder können ausschließlich natürliche und juristische Personen werden, die die satzungsmäßigen Ziele des Vereins durch die Einbringung ihrer unentgeltlichen aktiven Mitarbeit fördern wollen.

Fördermitgliedschaft

Fördermitglied kann grundsätzlich werden, wer die Ziele des Vereins mit seinen Beiträgen unterstützen möchte. Dies sind in erster Linie Firmen jeder Rechtsform sowie rechtsfähige Unternehmenszusammenschlüsse in Form von Arbeitgeber- vereinigungen oder -Verbänden. Selbstverständlich können auch natürliche Personen in ihrer Eigenschaft als Privatperson ebenso Fördermitglied werden wie die Inhaber, Teilhaber, Geschäftsführer oder Vorstände von Unternehmen.

Besonderheiten bei Arbeitgebervereinigungen und Verbänden

Für Arbeitgebervereinigungen und -Verbände ist ebenfalls eine Fördermitgliedschaft sinnvoll, um für diese selbst und für alle dort angeschlossenen Arbeitgeber die Möglichkeit der Nutzung des Kollektiv-Rahmenvertrages des VdVA mit der Württembergischen zu schaffen. Damit muss der betreffende Verband selbst nicht die strengen Mindestvoraussetzungen des Bundesamtes für Versicherungsaufsicht für den Abschluss eines solchen Kollektiv-Rahmenvertrages erfüllen.

Welche Vorteile bietet eine Fördermitgliedschaft?

Fördermitglieder können grundsätzlich neben den speziellen Informations-, Beratungs- und Serviceleistungen der Württembergischen und Ihrer Außendienstorganisationen auch die Vorteile des Kollektiv-Rahmenvertrages für die private und betriebliche Altersversorgung, für Letztere auch über die VdVA-Unterstützungskasse e.V., nutzen, die in verschiedenen Kollektivstufen angeboten werden und allesamt kostengünstiger als Normaltarife sind .Dies ist in Zeiten, in denen die Kapitalmarktrenditen generell nicht üppig sind, ein Vorteil, der sich in spürbar besseren Leistungen niederschlägt.

Wer kann die Kollektiv-Rahmenverträge mit der Württembergischen nutzen?

Berechtigt zur Inanspruchnahme der günstigen Kollektiv-Tarife sind alle Arbeitnehmer von VdVA - Mitgliedsunternehmen und VdVA-Mitgliedsverbänden, alle Arbeitnehmer von Mitgliedsunternehmen der dem VdVA angeschlossenen Verbänden, sowie arbeitnehmerähnliche Selbständige die überwiegend für eines der genannten Mitgliedsunternehmen tätig sind. Sodann gehören auch die Unternehmer und / oder Mitunternehmer selbst, Geschäftsführer oder Vorstände sowie Ehegatten und Kinder der vorgenannten Personenkreise zum berechtigten Personenkreis. Die Tarif-Vergünstigungen gelten sowohl für deren Privatverträge als auch für Verträge der betrieblichen Altersversorgung.

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