Versorgung in Deutschland
Versorgung in Deutschland
Schon sehr lange gilt für eine Vollversorgung in Deutschland das sogenannte 3 - Säulen-Konzept mit den Bestandteilen gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge, die seit einigen Jahren wiederum in 3 Schichten eingeteilt sind: die Basisversorgung, die staatlich geförderte Versorgung und die private Vorsorge.
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Betriebliche Altersversorgung
- Private Vorsorge
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Es bleibt dabei: die gesetzliche Rentenversicherung wird auch in Zukunft nicht mehr als eine Grundsicherung bieten können; die Gründe dafür sind weitestgehend bekannt.Zahlen sprechen da mehr als tausend Worte:
Die Regelaltersrente eines sog. Eckrentners* betrug zum 01.07.2022 in den alten Bundesländern 1.598,40 € mtl., in den neuen Bundesländern 1.620,90 €. Dies sind die Zahlbeträge, d. h. nach Abzug der Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner, aber vor Steuern. Da die Versteuerung nach dem sog. Kohortenprinzip erfolgt, werden für alle Neurentner in 2023 deren Renten zukünftig zu 83 % besteuert. Die Höhe der Besteuerung zukünftiger Neurenten steigt jährlich bis zum Jahr 2040 um jeweils 1 %, sodass Neurenten ab 2040 in vollem Umfang steuerpflichtig sind. D.h. konkret, dass sich die tatsächlichen Renten noch um die Steuerlast reduzieren.
Begriffsklärung: * Ein Eckrentner (ein Yeti, die meisten kennen ihn; leider hat ihn bisher niemand gesichtet) ist ein Pflichtversicherter mit 45 Jahren Beitragszeit und einem Jahresarbeitsentgelt, welches immer genau dem Durchschnittsverdienst aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entspricht. Das waren in den alten Bundesländern z. B. zum 1.7.2022 39.480 € brutto jährlich oder monatlich rd. 3.290 €; in den neuen Bundesländern 37.500 € jährlich oder 3.125 € mtl.
Durchschnittliche Neu-Renten der GRV - 2021
im Jahr 2021 (gerundet) | Männer | Frauen |
---|---|---|
Altersrente alte Bundesländer Altersrente neue Bundesländer |
1.218 € 1.141 € |
809 € 1.070 € |
(Witwen-/Witwerrente) Hinterbliebenenrenten alte Bundesländer Hinterbliebenenrenten neue Bundesländer |
324 € 462 € |
696 € 733 € |
Renten wegen Erwerbsminderung Neuzugänge 2021 alte Bundesländer Neuzugänge 2021 neue Bundenländer |
972 € 891 € |
859 € 984 € |
Quellen: Statisches Material der deutschen Rentenversicherung, Rentenberichte der Bundesregierung
Was sagen diese Zahlen aus?
Sie treffen nicht für jeden Fall zu. Es sind statistische Durchschnittswerte, die natürlich nach unten und oben abweichen können. Allerdings zeigen diese Zahlen deutlich eins, nämlich dass zusätzliche Versorgung neben der gesetzlichen Rentenversicherung dringend erforderlich ist und zwar für alle angeführten gesetzlichen Rentenarten. Das Rentenniveau wird bestenfalls einigermaßen stabil bleiben, weil die demographische Entwicklung, d. h. die Überalterung der Bevölkerung jetzt erst richtig beginnt. Wie oben bereits ausgeführt, tut die weiter steigende Steuerbelastung auf die gesetzlichen Renten für Neurentner ein Übriges dazu.
Z. Zt also keine Trendwende in Sicht!
Betriebliche Altersversorgung
Der Betrieblichen Altersversorgung (BAV) als zweiter wichtiger Säule fällt eine bedeutende Rolle zu, da sie durch individuelle Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von fünf Durchführungswegen und durch vielschichtige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen Vorteile bietet. Diese Gestaltungsmöglichkeiten und Vorteile für beide Seiten erlauben es, unternehmenspolitische und personalpolitische Zielsetzungen im Einklang mit den Wünschen und Bedürfnissen der Arbeitnehmer umzusetzen.
Die weitere Ausweitung der BAV ist eine große sozialpolitische Herausforderung insbesondere für den Mittelstand. Dieser beschäftigt die meisten Arbeitnehmer, weist aber gleichzeitig die geringste Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung aus.
Verzahnung von Arbeitgeberfinanzierung und Entgeltumwandlung
Eine zukunftsorientierte betriebliche Altersversorgung setzt voraus, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich gleichermaßen - idealerweise hälftig - an der Finanzierung der Aufwendungen beteiligen. Dabei sollte der Arbeitgeber die BAV nicht ausschließlich als zusätzlichen Kostenfaktor betrachten sondern sie als kalkulierbaren Teil der Personalkosten in eine moderne Vergütungs- und Sozialpolitik des Unternehmens einbinden. Die Arbeitgeberbeteiligung, in welcher Höhe auch immer, ist dabei ein wichtiger Faktor für die Bereitschaft auch der Arbeitnehmer, ihren Beitrag zur Altersversorgung im Rahmen einer Entgeltumwandlungsvereinbarung zu leisten.
Qualifizierte Beratung erforderlich
Durch eine qualifizierte Beratung bei der Einführung oder Änderung betrieblicher Versorgungsmaßnahmen können innovative und zielorientierte Lösungen für das Unternehmen erreicht, folgenschwere Probleme vermieden und gleichzeitig personalpolitisch die Weichen gestellt werden, um bei der weiter steigenden Verknappung qualifizierter Fach- und Führungskräfte im Rahmen des demografischen Wandels im Personalwettbewerb zu punkten.
Die betriebliche Altersversorgung ist heute unverzichtbarer Bestandteil einer zukunftsorientierten Personal- und Vergütungspolitik.
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Vorteile für Arbeitgeber
Wer in die Zukunft und in seine Mitarbeiter investiert, ist auf Dauer klar im Vorteil. Bei richtiger Gestaltung profitieren Unternehmen gleich in mehrfacher Hinsicht.
Die betriebliche Altersversorgung
- ist Teil einer modernen Vergütungs- und Sozialpolitik
- ist Ausdruck von sozialem Verantwortungsbewusstsein und Fürsorge gegenüber den Mitarbeitern
- steigert das Unternehmensimage (intern wie extern)
- verbessert die Mitarbeiterbindung an den Betrieb
- hilft, qualifizierte Fach- und Führungskräfte zu gewinnen
- hat eine hohe Akzeptanz bei Mitarbeitern durch Abgabenfreiheit (Steuern und Sozialversicherung) in der Anwartschaftsphase sowie gruppenvertragliche Leistungsvorteile gegenüber privaten Altersvorsorgeverträgen
- ist Teil einer modernen Vergütungs- und Sozialpolitik
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Vorteile für Arbeitnehmer
Im Rahmen der bAV haben Arbeitnehmer das gesetzlich verbriefte Recht, Teile des vereinbarten Arbeitsentgelts anstelle des bisherigen Barlohns in eine bAV umzuwandeln. Dies bietet viele Vorteile, die unbedingt genutzt werden sollten.
Die Entgeltumwandlung
- Umgewandelte Teile des Arbeitsentgelts werden ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in die bAV eingebracht
- Die Versteuerung und Verbeitragung zur Sozialversicherung erfolgt erst im Rentenalter (mit i. d. R. geringerer ggf. sogar ohne Steuerbelastung und Belastung lediglich mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen)
- Gruppenversicherungsverträge erhöhen durch verbessertes Preis-Leistungs-Verhältnis die Versorgungsleistungen gegenüber privaten Vorsorgemaßnahmen
- Geringer Nettoaufwand; hohe Leistung
- Fortführungsmöglichkeit der Versorgung bei Arbeitgeberwechsel
- Umgewandelte Teile des Arbeitsentgelts werden ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in die bAV eingebracht
Vorteile in Zahlen
Vergleicht man die Aufwendungen des Arbeitgebers einerseits sowie die Netto-Auszahlung des Arbeitnehmers beim Barlohn und bei der betrieblichen Altersversorgung andererseits, ergeben sich in einer vereinfachten Betrachtung folgende zahlenmäßige Auswirkungen.
Barlohn
Für monatlich 200 Euro Gehalt betragen die Aufwendungen eines Arbeitgebers inklusive der Lohnzusatzkosten im Regelfall rund 400 Euro brutto, also etwa das Doppelte. Beim Arbeitnehmer hingegen kommen nach Steuern und Sozialabgaben lediglich rund 100 Euro netto an, das heißt, gerade einmal 25 % des Gesamtaufwandes seines Arbeitgebers.
Wird der gleiche Betrag von 200 Euro monatlich für die betriebliche Altersversorgung aufgewendet, fallen für den Arbeitgeber i. d. R. keine weiteren Lohnzusatzkosten an. Das bedeutet, sein tatsächlicher Aufwand beträgt nur halb so viel wie bei der Gehaltszahlung. Der Arbeitnehmer profitiert ebenfalls davon: Der aufgewendete Betrag von 200 Euro fließt ungemindert, also zu 100 %, in seine betriebliche Altersversorgung ein.
Private Vorsorge
Auch die private Vorsorge als dritte Säule der Gesamtversorgung ist unverzichtbar. Die Gestaltungs- und Fördermöglichkeiten sind umfassend aber zugleich sehr komplex und die Angebote der Versicherungswirtschaft für den Laien unübersichtlich. Deshalb sind an die Berater und Versicherungsvermittler sehr hohe Anforderungen zu stellen.